Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Verbraucherbelehrung und Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll, Herr Rainer Schüll,Am Graben 7, 97509 Gernach
Stand: Juni 2009
Hinweis und Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn Sie mit der Firma Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll einen Vertrag zu rein privaten Zwecken schließen, der Vertrag also weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware den Widerruf des Vertrages zu erklären.
Bei einem Warenwert von bis zu EUR 40,00 netto haben Sie die Ware auf eigene Kosten und Gefahr, sonst auf Kosten und Gefahr der Firma Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zurückzusenden. Wurde eine andere als die bestellte Ware geliefert, so trägt die Firma Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll auch bei einem Warenwert unter EUR 40,00 netto die Rücksendekosten. Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Das Widerrufsrecht kann nur durch Widerrufserklärung bzw. Rücksendung der Ware an Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll, Herr Rainer Schüll, Am Graben 7, 97509 Gernach, Telefax +49 9723 – 93 07 38, E-Mail info@montageschuell.de, wirksam ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren, das heißt Sie erhalten bereits an Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll geleistete Zahlungen zurück. Bei einer Verschlechterung der von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll empfangenen Leistungen kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache lediglich auf deren Prüfung durch Sie, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sofern es sich um nach Kundenspezifikation angefertigte Waren (z.B. maßgefertigte Einbaumöbel oder Türen) oder um eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Waren handelt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung beginnt oder Sie dies selbst veranlasst haben. Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll gleichzeitig Ihr Darlehensgeber ist oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll bedient.
Wenn Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll, sondern auch an Ihren Darlehensgeber wenden. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll behält sich vor, bei der Vereinbarung von Dienstleistungen die vereinbarten Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufs- und Rückgabefrist zu erbringen. In diesem Fall wird Sie Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll hierauf zuvor hinzuweisen.
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Fa. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Firma Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll, Herr Rainer Schüll, Am Graben 7, 97509 Gernach (im Folgenden: Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll) und dem Kunden ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung wird durch die Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unternehmensgegenstand der Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ist der Innenausbau sowie (Komplett-) Renovierungen, (Altbau-) Sanierungen, Modernisierungen. Zum Leistungsspektrum der Montageservice Weishaupt gehören insbesondere der Verkauf und die Montage von Möbeln, Küchen und Türen sowie Türenzubehör ebenso wie die Vornahme von Änderungen/Ergänzungen und Reparaturen bereits beim Kunden vorhandener Möbel und die Planung/Gestaltung/Montage von Einrichtungsgegenständen. Ferner übernimmt Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll sämtliche Bodenverlegungsarbeiten. Die einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Regelungen, die ausdrücklich als für Unternehmer geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, bei denen das Rechtsgeschäft einer gewerblichen oder sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss/ Leistungsänderung
Die Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll. Angestellte und freie Mitarbeiter oder Subunternehmer, die für die Durchführung und/oder Organisation des Projektes beauftragt sind, sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Kosten, die dadurch entstehen, dass unvorhergesehene Änderungen vorgenommen werden müssen oder dass der Kunde die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt oder die notwendigen baulichen Maßnahmen oder etwaig vereinbarte oder notwendige Vorbereitungs-maßnahmen nicht erfüllt hat, hat der Kunde gesondert zu tragen, es sei denn er kann nachweisen, dass Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll dadurch keine weiteren Kosten entstanden sind. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch andere, ebenso geeignete zu ersetzen, wenn der Ersatz dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere, wenn Geräte nicht rechtzeitig geliefert werden, aber durch anderes vergleichbares Gerät oder Material ersetzt werden können. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll, insbesondere dann, wenn Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll Gegenstände von Dritten zumieten oder zukaufen muss. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zu vertreten ist, insbesondere dann, wenn diese bei einer Drittfirma Gegenstände zumietet oder zukauft, die für die Durchführung des Vertrages mit dem Kunden dienen (kongruentes Deckungsgeschäft). Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden die eventuell bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstatten. Bei höherer Gewalt gilt § 5. Sofern der Kunde, wenn er Verbraucher ist, einen Vertrag auf elektronischen Weg mit Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll schließt, wird der Vertragstext von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt. Der Kunde kann die Vertragsbestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern.
§ 3 Zahlung
In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechungszugang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen ausweist. Im Falle des Verzuges des Kunden werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen in Höhe von mindestens fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Kunde ist verpflichtet, vor Ausführung der in Anspruch genommenen Leistung die Materialkosten zu bezahlen. Des Weiteren hat er vor Vertragsausführung auch ein Drittel des akzeptierten Angebotspreises als Abschlagzahlung zu leisten. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll berechtigt, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bis zur Zahlung aufzuschieben. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren, erfolgt nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Kunden. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Die Forderungen von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Kündigt der Kunde den Vertrag nach § 649 BGB oder erklärt Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die von dem Kunden zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Kunde, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von maximal 10 % des Gesamtpreises zu vergüten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ist vorbehalten, den konkreten Schaden zu berechnen und geltend zu machen. Bei Teilleistungen steht Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu. Erfüllungsort für die Zahlung ist Gernach. Soweit der Kunde Verbraucher ist, wird ein eventuell anderer bestehender gesetzlicher Gerichtsstand hierdurch nicht berührt. Der Preis ist im Angebot oder der Auftragsbestätigung von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll bestimmt. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll kann jedoch Fremdlohn-, Transport-, Fracht- oder Materialkostenerhöhungen, die beim Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt waren und die nicht von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zu vertreten sind, durch gesonderte Nachweise in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere bei einem Zeitablauf von mehr als vier Monaten, seit der Angabe des Preises, bzw. des Vertragsschlusses bis zur Erbringung der vereinbarten Leistung. Werden Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll Schecks angenommen hat. In diesem Fall kann Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll auch von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Kunde unrichtige und unvollständige Angaben zu sich oder dem Vertragspartner macht, die die Kreditwürdigkeit des Kunden bedingen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zudem zur Minderung und zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
§ 4 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll. Gegenüber Unternehmern haftet Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Unternehmern beschränkt sich die Ersatzpflicht von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll bei Personen- und Sachschäden auf 3.000.000,00 und bei Vermögensschäden auf Euro 100.000,00 entsprechend der bei der Versicherung abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, wenn durch diese Summe die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden vollständig abgedeckt werden. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist, hat Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll bis zur Höhe der Versicherungssumme mit eigenen Ersatzleistungen einzutreten.
§ 5 Höhere Gewalt
Das Nichterbringen der Leistung hat Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll aufgrund folgender Ursachen selbst bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten: Umstände höherer Gewalt sowie sonstige für Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll unvorhersehbare, unvermeidbare und durch Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll nicht verschuldete außergewöhnliche Ereignisse, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt geblieben sind, des Weiteren nachträgliche Streiks und rechtmäßige Aussperrung. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll sein fehlendes Verschulden nachweist. Schadensersatzansprüche sowie ein Rücktrittsrecht des Kunden sind in vorbenannten Fällen ausgeschlossen. Wurden im Hinblick auf die Erbringung der Leistung bereits Zahlungen durch den Kunden vorgenommen, so sind diese von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen im Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt, kann Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll den auf diese Leistungen entfallenen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Im Übrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht. Die Regelung in Absatz 1 gilt entsprechend, wenn diese Ursachen bei den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll eintreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt des Vertrages zustehen, behält sich Montageservice Weishaupt das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll hinzuweisen und Montageservice Weishaupt unverzüglich zu benachrichtigen, damit Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, die Intervention erfolgreich war und die Vollstreckung wegen der Kosten bei dem Dritten fehlgeschlagen ist, haftet hierfür der Kunde. Bei vertragswidrigem schuldhaftem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzufordern. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und auf eigene Kosten zu versichern. Dem Kunden ist die Verarbeitung der Vorbehaltsware nicht gestattet. Kommt es dennoch zu einer Verarbeitung, so ist Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll als Eigentümer der neuen Sache im Sinne des § 950 BGB anzusehen.
§ 7 Kostenvoranschlag
Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es einen schriftlichen Kostenvoranschlags. In diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Gegenstände im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll benennt in diesem Voranschlag, wie lang er sich an den Voranschlag nach seiner Abgabe bindet, längstens jedoch vier Wochen. Kostenvoranschläge sind aufgrund einer gesonderten Vereinbarung kostenpflichtig. Vorarbeiten, wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarungen vergütungspflichtig. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.
§ 8 Genehmigungen / Baurechtliche Fragen / Zugang zur Baustelle
Baugenehmigungen und alle sonstigen Genehmigungen sind vom Kunden auf dessen Kosten selbständig und rechtzeitig einzuholen. Die Kosten einer von einer Behörde nachträglich zu erteilenden Genehmigungen und einer Abnahme trägt der Kunde, es sei denn, dass aufgrund eines bei Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll liegenden Umstandes Abnahmereife nicht vorliegt. Der Kunde hat Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zu den vereinbarten Zeiten, vollständigen und ungehinderten Zugang zu der Baustelle zu gewähren. Zugang bedeutet auch, dass Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll mit einem Fahrzeug direkte Zufahrt zu der Baustelle hat. Etwaige Verzögerungen durch einen verhinderten Zugang/Zufahrt hat Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll nicht zu vertreten. Etwaige durch die Verzögerung entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 9 Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme des ordnungsgemäßen Werkes verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch die regellose Entgegennahme des Werkes im Zeitpunkt der Abnahmereife und der Abnahmefähigkeit, im Übrigen, falls eine Abnahme nicht möglich ist, im Zeitpunkt der Vollendung des Werkes.
§ 10 Gewährleistung
Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll leistet für Mängel des Werkes zunächst nach Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll die ihm gesetzte Nacherfüllungsfrist verstreichen lässt, die Erfüllung dieser Rechte ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist, kann dieser nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung), die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 4 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht nicht zu. Sofern Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll nicht.
§ 11 Abwicklung der Montage und Reparatur der Möbel
Die von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zu montierenden Möbel werden, wenn keine gesonderte schriftliche Abrede zwischen den Parteien getroffen wird, vom Kunden eigenständig und auf eigene Rechnung besorgt und an den Ort, an dem die Montage durchgeführt werden soll, verschafft. Ohne eine besondere vertragliche Abrede wird von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ausschließlich die Montage geschuldet. Für Materialfehler des Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll vom Kunden zur Verfügung gestellten Materials wird keine Haftung übernommen. Für den Fall, dass die vollständige Ausführung des Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit des Materials nicht möglich ist, hat der Kunde Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll den bisher angefallenen Arbeitsaufwand zu erstatten. Die Qualität der Arbeitsleistung von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll hängt von dem Material ab, das Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von Reparaturen an Möbeln trägt der Kunde, soweit keine gesonderte, schriftlich abgefasste vertragliche Regelung besteht, die Kosten für den Ausbau und den Transport der Möbel in die Werkstatt von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll.
§ 12 Planung und Gestaltung von Einrichtungsgegenständen
Die Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll im Rahmen vorvertraglicher Rechtsbeziehungen entstehenden Kosten, resultierend aus Planungs- und Gestaltungsleistungen hinsichtlich Einrichtungsgegenständen, werden beim Kunden nur für den Fall erhoben, dass er Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll nach Abschluss der Planungs- und Gestaltungsleistungen und Übergabe der gefertigten Pläne und Skizzen nicht mit der Erstellung des Werkes beauftragt. Erteilt der Kunde Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll den Auftrag oder werden ihm die Pläne und Skizzen nicht ausgehändigt, fallen für die Planungs und Gestaltungsleistungen keine gesonderten Kosten an.
§ 13 Regelungen hinsichtlich der Bodenverlegung
Beratungsleistungen, die im Vorfeld des die Bodenverlegung beinhaltenden Werkvertrages erbracht werden, erfolgen, unabhängig davon, ob ein Vertrag geschlossen wird, kostenlos. Im Falle der Beauftragung von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll mit der Bodenverlegung werden die hierfür erforderlichen Materialien von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll besorgt. Der Kunde hat Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll aus technischen Gründen die Möglichkeit einzuräumen, die Materialien bereits zwei Tage vor Beginn der Verlegungsarbeiten in dem Raum, der mit dem Boden zu versehen ist, zu lagern. Wird das Material für die Bodenverlegungsarbeiten nach besonderer Vereinbarung vom Kunden gestellt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien zwei Tage vor Beginn der Verlegungsarbeiten in dem Raum, der mit dem Boden zu versehen ist, gelagert werden. Die durch die Besorgung der Materialen neben den eigentlichen Materialkosten entstehenden Zusatzkosten hat der Kunde zu tragen. Für die Mangelfreiheit des Materials übernimmt Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll keine Haftung. Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll tritt jedoch mit Abschluss des die Bodenverlegung beinhaltenden Werkvertrages dem Kunden die Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll gegen den Verkäufer der Materialien zustehenden Gewährleistungsansprüche ab.
§ 14 Regelungen hinsichtlich der Montage und der Reparatur von Türen
Bezüglich der Regelungen für die Montage von Türen wird vollumfänglich auf § 13 verwiesen werden. Keine Anwendung findet § 13 Absatz 2. Hinsichtlich der Reparatur von Türen wird vollumfänglich auf § 12 Satz 2 verwiesen. Beratungsleistungen im Vorfeld der Reparatur werden, unabhängig davon, ob die Reparatur durchgeführt wird oder nicht, nicht gesondert berechnet.
§ 15 Einsatz von Subunternehmern
Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll steht es frei zur Erfüllung der diesem gegenüber dem Kunden obliegenden Verpflichtungen Subunternehmer zu beauftragen. Der Kunde hat grundsätzlich denjenigen Subunternehmer zu akzeptieren, der von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll ausgewählt wird. Für den Fall, dass der Kunde selbst einen Subunternehmer benennt, steht ihm das Wahlrecht zwischen dem durch Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll vorgeschlagenen und dem durch den Kunden benannten Subunternehmer zu. Für vom Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll verursachte Schäden, die weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt worden sind, haftet Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll wie für eigenes Verschulden. Dies gilt dann nicht, wenn der Subunternehmer vom Kunden unter Ausübung seines Wahlrechtes gemäß Absatz 2 gestellt wurde und die Schäden auf der im Vergleich zu dem durch Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll gestellten Subunternehmer geringeren fachlichen Qualifikation des durch den Kunden gestellten Subunternehmers beruhen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Gernach (Sitz von Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll). Die Rechte und Pflichten des Kunden sind nicht abtretbar, das heißt nicht auf Dritte übertragbar, sofern Montageservice & Bauelementehandel Rainer Schüll nicht zustimmt. Änderung dieser Bedingung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.